Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI bei Geldleistung / Pflegehilfsmittel
Statt der häuslichen Pflegehilfe durch professionelle Kräfte kann sich ein Pflegebedürftiger auch von ehrenamtlichen Pflegepersonen, inbesondere von Angehörigen pflegen lassen. In diesem Fall bekommt er anstelle Pflegesachleistung nach § 37.3 SGB XI ein Pflegegeld ausgezahlt.
Wie oft und in welchen Turnus die Beratung durchgeführt werden muss, hängt von dem Pflegegrad des Bedürftigen statt
Pflegegrad 1 —> Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend
Pflegegrad 2 —> Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen
Pflegegrad 3 —> Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen
Pflegegrad 4 —> Beratungsgespräch vierteljährlich vorgesehen
Pflegegrad 5 —> Beratungsgespräch vierteljährlich vorgesehen
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu unterschiedlichen Pflegehilfsmitteln, empfehlen die für Sie passenden Produkte und organisieren mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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